SiGeKo

Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) regelt in Deutschland den Arbeitsschutz bei Bauvorhaben, bei denen mehrere Arbeitgeber tätig sind. Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsgefahren auf Baustellen zu vermeiden.

Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft.

Zweck der Baustellenverordnung

  • Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

  • Klare Verantwortlichkeiten für Bauherren und Beteiligte

  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen bei mehreren Unternehmen

Pflichten des Bauherrn

Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung und muss u. a.:

  • Geeignete Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz veranlassen

  • Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber tätig sind

  • Eine Vorankündigung an die zuständige Behörde senden, wenn:

    • die Bauzeit > 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten, oder

    • der Umfang > 500 Personentage beträgt

  • Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen lassen, wenn besondere Gefahren bestehen

  • Eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellen (z. B. Wartung, Instandhaltung)


Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Der SiGe-Plan beschreibt:

  • Gefährdungen auf der Baustelle

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Abstimmung sicherheitsrelevanter Arbeiten zwischen den Gewerken

Er ist insbesondere erforderlich bei besonders gefährlichen Arbeiten, z. B.:

  • Arbeiten in großer Höhe

  • Erdarbeiten mit Absturz- oder Einsturzgefahr

  • Arbeiten mit Gefahrstoffen


Rolle des SiGe-Koordinators

Der SiGeKo:

  • koordiniert die Arbeitsschutzmaßnahmen in Planung und Ausführung

  • stimmt Maßnahmen zwischen den Unternehmen ab

  • unterstützt den Bauherrn bei der Umsetzung der BaustellV


Bedeutung für Planer und Ingenieurbüros

Ingenieurbüros (z. B. Tragwerksplanung) sind:

  • in der Planungsphase in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen

  • verpflichtet, sicherheitsrelevante Hinweise in die Planung zu integrieren

In der Funktion als SIGE – Koordinator nehmen wir für Bauherren die Pflichten aus der Baustellenverordnung wahr, inklusive der SIGEKO in der Planungsphase und natürlich während der Ausführung.